zuletzt geändert am:

  • 04.11.2011

FAQs Prüfungsausschuss/Studienbüro

Bachelorarbeit und Kolloquium

 

Ich möchte mich zur Bachelorarbeit anmelden, was muss ich tun?

  • Suchen Sie sich eine Betreuung (Erst- und Zweitgutachter/in aus dem Kreis der Dozent/innen und nach persönlicher Absprache).
  • Überprüfen Sie anhand des ODS und der Prüfungsordnung Ihre Zulassungsfähigkeit!

Wer wird zur Bachelorarbeit zugelassen?

Zur Bachelorarbeit darf zugelassen werden, wer:

  • auf dem Notenspiegel die Module 1 – 13 „bestanden“ bzw. 90 CP stehen hat,
  • aus den Modulen 14 – 22 und 24 – 27 24 CP erreicht hat,
  • das Modul 23 mit 19 CP abgeschlossen hat.
  • Fehlt nur ein Teil, ist die Zulassung zur Bachelorarbeit ausgeschlossen.

Wozu brauche ich ein Bachelorbegleitseminar?

  • Das Bachelorbegleitseminar ist eine Voraussetzung für Ihre Zulassung zum Kolloquium. Sie müssen sich im ODS dafür anmelden (Modul 30).
  • Das Seminar dient der begleitenden formalen, psychologischen und arbeitstechnischen Unterstützung vor und während Ihrer Arbeit. (Für inhaltliche Fragen ist die/der Erstgutachter/in zuständig.)

Was macht eine/ein Erstgutachter/in?

  • Er oder sie bespricht mit Ihnen das Thema und begleitet Sie durch die gesamte Phase der Erstellung der Arbeit.
  • Er oder sie muss die E-Mail aus dem Studienbüro zum Thema und zur Abgabefrist beantworten.

Gibt es Vorgaben, wie die Arbeit formal aussehen muss?

Bitte beachten Sie hierzu das Dokument „Hinweise für die Anfertigung von schriftlichen akademischen Arbeiten“. PDF...

Wie komme ich an die Zulassung?

  • Reichen Sie persönlich Ihren Antrag auf Zulassung unterschrieben im Studienbüro ein.
  • Nach ca. einer Woche erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Aufforderung, das Thema anzunehmen.
  • Themenannahme nur im Studienbüro! Der Abgabetermin ist jetzt festgelegt!
  • Erst ab jetzt läuft Ihre Bearbeitungszeit (regulär 12 Wochen oder 16 Wochen bei empirischen Arbeiten).

Darf ich mich anmelden und direkt am nächsten Tag / in der nächsten Woche meine Arbeit abgeben?

Nein! Zwischen dem Beginn der offiziell im Studienbüro festgelegten Bearbeitungszeit und der Abgabe müssen 4 Wochen vergehen. Sie haben in dieser Zeit die Möglichkeit, das Thema noch einmal zurückzugeben.

 

Wie viele gebundene Exemplare muss ich abgeben?

  • Termingerechte Abgabe von drei gebundenen Exemplaren der Arbeit ausschließlich im Studienbüro!
  • Hierzu erhalten Sie mit Ihrem Antrag auf Zulassung ein Merkblatt aus dem Internet.

Wann findet mein Kolloquium statt?

Der Termin für das Kolloquium muss mit den Erst- und Zweitgutachter/innen persönlich abgesprochen werden.

 

Was passiert nach dem Kolloquium?

  • Stellen Sie im Studienbüro den Antrag auf Exmatrikulation.
  • BAföG-Empfänger: Lassen sich einen Erfassungsbeleg aushändigen.
  • Sobald Zeugnis, Urkunde und Urkunde der Staatlichen Anerkennung erstellt sind, werden Sie darüber per E-Mail informiert.
  • Bitte holen Sie sich dann umgehend die Dokumente zu den Öffnungszeiten ab.
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gedruckt am: 24.05.2012  17:08