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Fristen und Termine aus ...

Prüfungsausschuss und Studienbüro


Auf dieser Seite sollen alle generellen Fristen und Termine, wie sie Prüfungsausschuss und Studienbüro festlegen, gesammelt werden.
Termine und Fristen einzelner Lehrender und einzelner Veranstaltungen finden Sie unter "Blitznachrichten", semesterübergreifende Kurzinformationen auf dem "Schwarzen Brett".




Wichtige Hinweise zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Nachdem Sie das Thema Ihrer Bachelorarbeit im Studienbüro mit Datum und Unterschrift angenommen haben, stehen Ihnen 12 Wochen (16 Wochen bei empirischen Arbeiten) Bearbeitungszeit zu. Danach geben Sie 3 Exemplare der Arbeit termingerecht oder früher ausschließlich im Studienbüro ab.

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FAQs zur Anmeldung der Bachelorarbeit und zum Kolloquium

Ich möchte die Bachelorarbeit schreiben und das Kolloquium machen. Was muss ich tun? Was kommt nach dem Kolloquium? Mehr...
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ODS-Anmeldung

Generelle ODS-Anmeldezeiträume:

- Im Sommersemester jeweils vom 1. März bis zum 31. Mai
- Im Wintersemester jeweils vom 1. September bis zum 30. November

Diese Termine sind Ausschlussfristen - das heißt, danach geht nichts mehr.

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Modulprüfungs-Hausarbeiten

Abgabetermine für Modulprüfungs-Hausarbeiten im Bachelor-Studiengang:

- Im Sommersemester bis zum 31. August
- Im Wintersemester bis zum 28. bzw. 29. Februar

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Rücktritt von Modulprüfungen im Bachelor

§ 16, Absatz 5 der Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) besagt:

(5) Prüflinge können sich bis spätestens eine Woche vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche schriftlich bei der Vorsitzenden oder bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses von Modulprüfungen abmelden. Als schriftliche Abmeldung gilt auch eine Abmeldung über das an der Fachhochschule Dortmund nach Genehmigung eingesetzte Online-Verfahren „Online-Dienste für Studierende (ODS) - Prüfungsanmeldung und Rücktritte". Unterbleibt eine schriftliche Abmeldung von Modulprüfungen hat dies abweichend von § 14 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) jedoch nicht zur Folge, dass die Prüfungsleistung unter Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche als mit „nicht ausreichend" bewertet wird. Aus Gründen der Planbarkeit der Modulprüfungen wird eine schriftliche Abmeldung jedoch dringend empfohlen.

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gedruckt am: 31.07.2010  00:09