Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik

1. | Was ist Fahrzeugtechnik?

Gestiegene Ansprüche allgemein sowie ökologische, wirtschaftliche und sicherheitstechnische Aspekte stellen in der Fahrzeugtechnik immer neue Herausforderungen dar. Dies gilt sowohl für den öffentlichen wie auch den privaten Nah- und Fernverkehr. Entsprechend anspruchsvoll sind auch die Anforderungen an die Ingenieurinnen und Ingenieure, die diese Systeme entwickeln und fertigen. Hier sind nicht nur solides Basiswissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, sondern auch ausgeprägte Spezialkenntnisse
und interdisziplinäres Denken gefordert. Um beispielsweise für die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher Beziehungen gewappnet zu sein, muss die Ingenieurin oder der Ingenieur der Zukunft soziale, persönliche und methodische Kompetenz haben. Diesen vielfältigen Anforderungen entspricht der Studiengang Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Dortmund.


2. | Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs

Inhaltlich vermittelt das Studium Fahrzeugtechnik eine fundierte und praxisnahe Grundlagen-Ausbildung in den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik/ Elektronik sowie eine ausgeprägte Fachkompetenz in fahrzeugtechnischen Anwendungsbereichen. Durch die Wahl geeigneter Fächerkombinationen können vertiefende Kenntnisse in den Studien-Schwerpunkten


• Fahrzeugentwicklung
• Fahrzeugantriebe

 

erworben werden. Dieser für moderne Fahrzeugsysteme typischen und zukünftig weiter zunehmenden Vernetzung von Maschinenbau bzw. Fahrzeugbau und Elektrotechnik/Elektronik wird im Rahmen des Studiums "Fahrzeugtechnik" durch die enge Verzahnung mit dem vom Fachbereich Informations-
und Elektrotechnik der Fachhochschule Dortmund angebotenen Studiengang "Fahrzeugelektronik" Rechnung getragen.


3. | Inhalt und Aufbau des Studiengangs

In den ersten beiden Semestern der Studiengänge Fahrzeugtechnik und Fahrzeugelektronik werden nahezu identische Grundlagenmodule in den Bereichen Naturwissenschaften (Mathematik, Physik, Chemie), Mechanik, Elektrotechnik und Informationstechnik angeboten (siehe Bild 1). Aufgrund der im Wesentlichen gleichen Umfänge der Grundlagenmodule ist in diesem auch als Orientierungsphase anzusehenden Teil des Studiums ein Wechsel zwischen den Studiengängen "Fahrzeugtechnik" und " Fahrzeugelektronik" ohne zeitliche Verluste möglich. Differenzierungen, die den Besonderheiten
der jeweiligen Studiengänge Rechnung tragen, erfolgen ab dem 3. Semester. Neben der Vermittlung der allgemeinen Grundlagen werden zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Bezüge zu den späteren Studienschwerpunkten geschaffen (fachspezifische Grundlagen).

 

Ab dem 4. Semester stehen fahrzeug- und antriebstechnische Pflichtveranstaltungen im Vordergrund an die sich im 5. Semester ein Wahlpflichtmodul anschließt, das den Studierenden eine persönliche Profilbildung durch die individuelle Wahl von Veranstaltungen oder die Ausbildung eines
Schwerpunktes (Fahrzeugentwicklung oder Fahrzeugantriebe) ermöglicht.

Im 5. Semester besteht außerdem ein besonderer Schwerpunkt in der Durchführung einer Studienarbeit (Ingenieurmäßiges Arbeiten).

Das 6. Semester dient zur Durchführung eines 10-wöchigen Industrieprojektes, das die  persönlichkeitsbezogene Ausbildung im Bereich der sozialen und kommunikativen Kompetenz fördern und gleichzeitig den Studierenden einen Einblick in industrielle Arbeitsmethoden ermöglichen
soll. Das Projekt wird von der Hochschule begleitet und betreut. Anschließend wird die Abschlussarbeit, die Bachelorthesis, z.B. in Kooperation mit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie oder auch in fahrzeug- oder antriebstechnischen Laboren der der Fachhochschule Dortmund durchgeführt. Darüber hinaus findet vom ersten Semester an begleitend zum Fachstudium die Vermittlung von  Schlüsselkompetenzen, wie z.B. Qualitäts- und Projektmanagement, technisches Englisch u.a., statt.

 

Das Studium im Studiengang Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Dortmund ist praxisorientiert, was sich durch eine Vielzahl von vorlesungsbegleitenden Übungen und Praktika ausdrückt, deren Beispiele der industriellen Praxis entnommen sind. Für eine praxisnahe Ausbildung stehen eine Vielzahl von teilweise neuen Laboren mit modernen Maschinen und Einrichtungen zur Verfügung, wie z.B.:


• Labor für Fahrzeugkonstruktion/Fahrzeugsimulation
• Labor für Leichtbau
• Labor für Fahrzeugantriebe (Verbrennungsmotoren)
• Labor für Kolbenmaschinen (Verdichter, Pumpen)
• Fahrzeugrollenprüfstände (Leistungs- und Abgasmessprüfstand
• Labor für Werkstofftechnik und Kunststoffe
• Labor für Mechanik/Akustik

• Labor für Mess- und Regelungstechnik (RPS- und SPS-Labor)

• Labor für Strömungsmaschinen (Verdichter, Pumpen, Turbinen) und Windkanal
• Labor für Computer Aided Engineering (CAE) und Strömungssimulation (CFD)
• Labor für Fertigungs- und Werkstofftechnik


Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Das Studium wird mit der Bachelorprüfung abgeschlossen und damit der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ („B.Eng.“) verliehen.


4. | Bewerbung und Zulassung für EUStaatsangehörige, mit EU-Staatsangehörigen Verheiratete und Bildungsinländer

Studienvoraussetzungen


Wenn Sie an der Fachhochschule Dortmund ein Studium aufnehmen möchten, müssen Sie die Zugangsvoraussetzung erfüllen. Dabei ist zweierlei zu beachten: Die Qualifikation und die besondere Einschreibungsvoraussetzung.


Qualifikation


Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Beispiele:


• Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife - „Abitur"
• Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule
• Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsfachschule


Nur in Verbindung mit dem Nachweis einer praktischen Tätigkeit berechtigen zum Studium z. B. folgende Zeugnisse:


• das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der  Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife).


• das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 12 einer gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum (praktischer Teil der Fachhochschulreife).


• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit den im Zeugnis aufgeführten Auflagen (praktischer Teil der Fachhochschulreife).


Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis.

Neben diesen formalen Zugangsvoraussetzungen, die unbedingt erfüllt werden müssen, gibt es eine Reihe von wünschenswerten Kenntnissen und Fähigkeiten, die Studienbewerber mitbringen sollten, wie:


• Interesse und gute Leistungen in Schulfächern wie Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, aber auch Deutsch und Englisch, da Informatiker in der Lage sein müssen, gut mit Nichtinformatikern zu
kommunizieren und englische Fachliteratur zu verstehen,


• Grundkenntnisse in gängigen Office-Programmen (Kenntnisse in Programmiersprachen sind nicht unbedingt erforderlich),

 

• die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und Recherchieren in unterschiedlichen Medien,


• Abstraktionsvermögen, Disziplin, Durchhaltevermögen, Teamfähigkeit und Zeitmanagement.


Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Fachhochschule Dortmund unter der Rubrik „Anforderungsprofile“ im Bereich der „Allgemeinen Studienberatung“. Gerne steht Ihnen die Allgemeine Studienberatung für Ihre Fragen zum erwünschten Anforderungsprofil und zur
Orientierung über das Studienangebot zur Verfügung.


Sollten Sie als Hochschulwechslerin oder -wechsler an der Fachhochschule Dortmund Ihr Studium, gegebenenfalls in einem höheren Semester, weiterführen wollen, wenden Sie sich zu einer Beratung bitte an das Studienbüro der Fachhochschule Dortmund, Sonnenstr. 96, Raum A 023, Frau Petschke,
Telefon: (0231) 9112-111, E-Mail: petschke@fh-dortmund.de .


Auch wer keine Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen an der Fachhochschule Dortmund studieren. Nähere Informationen zu diesen besonderen Zugangswegen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter „Studieren ohne Hochschulreife“ oder Sie wenden sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.


Deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre  Hochschulzugangsberechtigung oder Ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung ihre Deutschkenntnisse nachweisen; nähere Hinweise dazu unter dem Punkt „Deutschkenntnisse“.


Besondere Einschreibungsvoraussetzungen


Sofern bei der Bewerbung nicht das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule Technik – Fachrichtung Maschinenbau/Fahrzeugtechnik vorliegt, ist die Ableistung einer einschlägigen 12-wöchigen praktischen Tätigkeit erforderlich. Die Tätigkeit sollte in der Regel vor Aufnahme des Studiums absolviert sein; sie kann aber auch noch bis zum Beginn des 4. Studiensemesters nachgeholt werden.


Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Hochschulzugangsberechtigung einschlägige praktische Tätigkeit
FOS Technik – Maschinenbau/Fahrzeugtechnik ./.
FOS Technik (andere Richtungen) 12 Wochen
FOS Wirtschaft 12 Wochen
FOS Gestaltung 12 Wochen
FOS Sozialwesen 12 Wochen
Allg. Hochschulreife (Abitur) 12 Wochen
Abschluss Klasse 11 der gymnasialen
Oberstufe + Berufsausbildung
12 Wochen
Abschluss Klasse 12 der gymnasialen
Oberstufe + einjähriges gelenktes Praktikum
oder Berufsausbildung
12 Wochen
Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule
in Verbindung mit den im Zeugnis
aufgeführten Auflagen
12 Wochen
Allgemeine Hochschulreife am Beruflichen
Gymnasium für Technik (fachlicher
Schwerpunkt Maschinenbautechnik/Mechatronik)
mit dem Leistungskurs Maschinenbau-Technik/
Mechatronik**
12 Wochen

 


Wenn das halbjährige einschlägige Praktikum, das einjährige gelenkte Praktikum oder die Berufsausbildung dem Studiengang Maschinenbau/Fahrzeugtechnik entspricht, entfällt die Ableistung einer einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Die einschlägige 12-wöchige praktische Tätigkeit soll mindestens fünf der folgenden Tätigkeiten umfassen, die den Bereichen a) und b) zugeordnet werden können. Tätigkeiten aus nur einem Bereich werden allerdings auch akzeptiert:


Bereich a) – Maschinenbau/Fahrzeugtechnik


• Manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
• Maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung
• Verbindungstechniken
• Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung
• Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau
• Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen
• Qualitätskontrolle (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung)
• Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs
• Fertigung (Rohbau, Endmontage)
• Konstruktion und Entwicklung
• Testaufbau, -vorbereitung und –durchführung
• Prototypenbau


Bereich b) – Elektrotechnik/Elektronik/Fahrzeugelektronik


Software Engineering (auch: Programmierung von Mikroprozessorsystemen) Entwurf, Aufbau  elektronischer Schaltungen (Schaltungsdesign, -dokumentation, Messen, Prüfen, Fehleranalyse, Kommunikations-, Steuerungs- und Regelungstechnik) Aufbau und Prüfung von Geräten der Audio und
Videotechnik, Steuerungs-/ Regelungstechnik.


Über die Anerkennung praktischer Tätigkeiten als einschlägig für den Studiengang Fahrzeugtechnik entscheidet der hierfür Beauftragte des Fachbereiches Maschinenbau an der Fachhochschule Dortmund. Der Beauftragte entscheidet ferner über die Anrechnung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten.


Bewerbung und Zulassung


Der Studiengang startet jährlich zum Wintersemester. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt durch die Fachhochschule Dortmund.


Es bestehen voraussichtlich örtliche Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).


Dies bedeutet, dass mehr Bewerberinnen und Bewerber erwartet werden als Studienplätze verfügbar sind. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zu 20% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und zu 20% nach der Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Zeit,
die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist (Studienzeiten an Hochschulen sind allerdings keine Wartezeit!).
Die übrigen 60% der verfügbaren Studienplätze vergeben die Hochschulen nach eigenen  Auswahlverfahren. Die Fachhochschule Dortmund hat beschlossen, diese ebenfalls nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu vergeben.
Für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, bestehen besondere Zulassungsmöglichkeiten.


Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 15. Juli (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres.


EU-Staatsangehörige, deren Ehepartner und Bildungsinländer (Ausländerinnen und Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben) bewerben sich online unter www.fh-dortmund.de für das Wintersemester ab Ende Mai eines jeden Jahres bis zum Bewerbungsstichtag 15. Juli.


Nach dem Ende der Bewerbungsfrist, d.h. nach dem 15. Juli eines jeden Jahres, erfahren Studienbewerber und –bewerberinnen, ob sie einen Studienplatz erhalten werden und können sich im Falle einer Studienplatzzusage dann online bei der Fachhochschule Dortmund einschreiben.


5. | Bewerbung und Zulassung für Nicht-EU-Staatsangehörige

Studienvoraussetzungen


Wenn Sie an der Fachhochschule Dortmund ein Studium aufnehmen möchten, müssen Sie die Zugangsvoraussetzung erfüllen. Dabei ist zweierlei zu beachten: Die Qualifikation und die besondere Einschreibungsvoraussetzung.

 

Bewerbung und Zulassung

 

Der Studiengang startet jährlich zum Wintersemester. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt durch die Fachhochschule Dortmund.


Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat sowie  Studienkollegsabsolventinnen und -absolventen wenden sich bitte bezüglich einer Beratung an das International Office der Fachhochschule Dortmund; Adresse und Kontaktdaten siehe Punkt „7. Weitere
Information und Beratung“.


Mit Ausnahme der Studiengänge des Fachbereichs Design erfolgt das Bewerbungsverfahren über uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen – www.uni-assist.de; bitte fordern Sie das Infoblatt „Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Staatsangehörige“ an.


Weiterhin direkt an das International Office wenden sich:


• Studienkollegabsolventinnen und -absolventen des ehemaligen Studienkollegs an der Fachhochschule Dortmund,


• Bewerberinnen und Bewerber für die Bachelor-Studiengänge Design Medien Kommunikation und Fotografie,


• Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines TestDaF-Vorbereitungskurses der Fachhochschule Dortmund,


• Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Semester; Bewerbungsschluss 15. März für das Sommersemester und 15. September für das Wintersemester.

Auskünfte über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Bachelor Studiengänge sind für das erste Semester zwei Wochen und für ein höheres Semester eine Woche nach Bewerbungsschluss möglich.


Deutschkenntnisse

 

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung ihre Deutschkenntnisse nachweisen; z.B. durch die „DSH-2“ Sprachprüfung, den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf) mit mindestens 16 Punkten oder die „C1“ Sprachprüfung, anerkannt nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).


Andere Nachweise bezüglich der Deutschkenntnisse können durch das International Office geprüft und gegebenenfalls auch anerkannt werden; Adresse und Kontaktdaten des International Office siehe Punkt „7. Weitere Information und Beratung“.


Fragen zu den TestDaF-Vorbereitungskursen und –prüfungen an der Fachhochschule Dortmund richten Sie bitte ebenfalls an das International Office, Frau Kornmann, E-Mail: kornmann@fh-dortmund.de


6. | Semesterbeiträge

An der Fachhochschule Dortmund wird ein Semesterbeitrag erhoben. Der Semesterbeitrag ist von jedem Studierenden pro Semester zu zahlen, um das Studium an der Fachhochschule Dortmund beginnen bzw. fortsetzen zu können. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Beiträgen für das Studentenwerk Dortmund, den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) sowie für das Semester Ticket. Die genaue, aktuelle Höhe entnehmen Sie bitte dem Internet:

www.fh-dortmund.de/Studierendenservice&Internationales/Studienbüro/Semesterbeitrag .


Für Fragen zu Stipendienprogrammen und Studienfinanzierung wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung. Für Fragen zum BAföG ist das BAföG-Amt des Studentenwerks Dortmund Ihr Ansprechpartner.


7. | Weitere Information und Beratung

Bei allen allgemeinen Fragen zum Thema Studienwahl, Zugangsvoraussetzungen, Studienfinanzierung, etc. steht Ihnen die Allgemeine Studienberatung gerne zur Verfügung:


Allgemeine Studienberatung

 

Studienberatung und Career Service
Dezernat III Studierendenservice und Internationales

 

Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr. von 9.30 – 12.30 Uhr,
Di. 13 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung


E-Mail: studienberatung@fh-dortmund.de

 

Ihre Ansprechpartnerinnen:


Katja Hensel
Sonnenstraße 96, Raum SON A 017
44139 Dortmund
Tel. (o231) 9112-245
Fax (0231) 9112-240


Sandra Richardt
Emil-Figge-Straße 38, Raum 0.01
44227 Dortmund
Tel. (0231) 755-4960
Fax (0231) 755-6822

 

Gehören Sie zu der Nicht-EU-Bewerbergruppe (siehe Punkt 6.) richten Sie Ihre Fragen bitte an:


Angelika Lopin
International Office
Sonnenstraße 100, Raum D 001
44139 Dortmund
Tel. (0231) 9112-266
Fax (0231) 9112-795


Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten sind identisch mit denen der Allgemeinen Studienberatung

E-Mail: lopin@fh-dortmund.de

 

Besteht noch weiterer Informationsbedarf zum Aufbau, Ablauf und zur Studienwahl, so haben Sie die Möglichkeit, in einer zeitlich begrenzten Orientierungsphase an den Veranstaltungen des Fachbereiches teilzunehmen.
Sie lernen dabei den Studienalltag kennen und können in Gesprächen mit Ihren zukünftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie Dozentinnen und Dozenten für Sie noch offene Fragen vor Ort klären. Sollten Sie daran interessiert sein, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.


Studienfachberatung


Herr Prof. Dr. Ney
Raum F 205, Sonnenstraße 96,
44139 Dortmund
Tel.: (0231) 9112-119


E-Mail: andreas.ney@fh-dortmund.de
Sprechstunde: Mi. 13.30 – 14.30 Uhr nach Vereinbarung

 

 

Stand: 01. Dezember 2011 · Dezernat III


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gedruckt am: 23.02.2012  07:46