Bitte bringen Sie stets einen aktuellen offiziellen Notenspiegel und alle relevanten Unterlagen zum Termin beim Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) mit.
Ausländische Studierende wenden sich, wenn sie Unterlagen für die Ausländerbehörde zwecks Aufenthaltsverlängerung benötigen, bitte immer an das International Office.
Ausländische Studierende sollten sich z.B. etwa ein Jahr vor Abschluss ihres Studiums mit Frau Moser aus dem International Office in Verbindung setzen, um mit ihr zu besprechen, was bei Studienabschluss für Sie zu tun ist. Es ist sinnvoll, sich so früh mit ihr in Verbindung zu setzen, damit Sie nicht nach der Exmatrikulation unangenehme Überraschungen erleben müssen.
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