Studieninteressierte

Bewerbung und Zulassung für Nicht-EU-Staatsangehörige

Studienvoraussetzungen

 

Wenn Sie an der Fachhochschule Dortmund ein Studium aufnehmen möchten, müssen Sie die Zugangsvoraussetzung (Qualifikation)erfüllen.

 

Bewerbung und Zulassung

 

Der Studiengang startet jährlich zum Wintersemester. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt durch die Fachhochschule Dortmund.

 

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat sowie Studienkollegsabsolventinnen und -absolventen wenden sich bitte bezüglich einer Beratung an das International Office der Fachhochschule Dortmund; Adresse und Kontaktdaten siehe Punkt „8. Weitere Information und Beratung“.

 

Mit Ausnahme der Studiengänge des Fachbereichs Design erfolgt das Bewerbungsverfahren über uniassist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen – www.uniassist.de; bitte fordern Sie das Infoblatt „Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Staatsangehörige“ an.

 

Weiterhin direkt an das International Office wenden sich:

 

•        Studienkollegabsolventinnen und -absolventen des ehemaligen Studienkollegs an der Fachhochschule Dortmund,

•        Bewerberinnen und Bewerber für die Bachelor-Studiengänge Design Medien Kommunikation und Fotografie,

•        Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines TestDaF-Vorbereitungskurses der Fachhochschule Dortmund,

•        Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Semester; Bewerbungsschluss 15. März für das Sommersemester und 15. September für das Wintersemester.

 

Auskünfte über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens für zulassungsbeschränkte BA-Studiengänge sind für das erste Semester zwei Wochen und für ein höheres Semester eine Woche nach Bewerbungsschluss möglich.

 

Deutschkenntnisse

 

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung ihre Deutschkenntnisse nachweisen; z.B. durch die „DSH-2“ Sprachprüfung, den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf) mit mindestens 16 Punkten oder die „C1“ Sprachprüfung, anerkannt nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

 

Andere Nachweise bezüglich der Deutschkenntnisse können durch das International Office geprüft und gegebenenfalls auch anerkannt werden; Adresse und Kontaktdaten des International Office siehe Punkt „8. Weitere Information und Beratung“.

 

Fragen zu den TestDaF-Vorbereitungskursen und –prüfungen an der Fachhochschule Dortmund richten Sie bitte ebenfalls an das International Office, Frau Kornmann, E-Mail: kornmann@fh-dortmund.de

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gedruckt am: 24.05.2012  04:36