Wenn Sie das Studium „Industrielles Servicemanagement“ an der Fachhochschule Dortmund aufnehmen wollen, müssen Sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
a) Qualifikation
Die Qualifikation für das Studium an der Fachhochschule wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreifer oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.
Beispiele:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife - „Abitur"
- Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule
- Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsfachschule
- Nur in Verbindung mit dem Nachweis einer praktischen Tätigkeit berechtigen zum Studium z. B. folgende Zeugnisse:
- das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
- das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 12 einer gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
- das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit den im Zeugnis aufgeführten Auflagen (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
Entscheidend ist der Qualifikationsvermerkt im Zeugnis.
b) Ausbildungs-, Praktikums- und/oder Anstellungsvertrag
Weitere Voraussetzung zur Einschreibung für den dualen Studiengang „Industrielles Servicemanagement“ ist die Bestätigung durch ein Partnerunternehmen der Fachhochschule Dortmund, dass für die Regelstudienzeit ein Ausbildungs-, Praktikums- und/oder Anstellungsvertrag geschlossen wurde.
Partnerunternehmen wird eine Firma, wenn sie eine Rahmenvereinbarung zur Beteiligung an der dualen Hochschulausbildung mit der Fachhochschule Dortmund abschließt.
Sollten Sie von sich aus ein Unternehmen benennen können, das einen betrieblichen Praxis- oder Ausbildungsplätze für Sie in diesen dualen Studiengang zur Verfügung stellen will, können Sie der Fachhochschule Ihren Vorschlag unterbreiten. Die FH prüft dann die Ausbildungsvoraussetzungen und schließt bei positiver Bewertung mit dem Unternehmen eine solche Rahmenvereinbarung. Dann können Sie mit dem Unternehmen einen entsprechenden Vertrag als Voraussetzung für Ihre Einschreibung abschließen.
