Studienvoraussetzungen

Wer an der Fachhochschule Dortmund ein Studium aufnehmen will, muss die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Es ist zweierlei zu beachten: Zum einen die Qualifikation und zum anderen die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen.

Qualifikation

Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Beispiele:

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife - "Abitur"
  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule
  • Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsschule

Nur in Verbindung mit dem Nachweis einer praktischen Tätigkeit berechtigen zum Studium z. B. folgende Zeugnisse:

  • Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 12 einer gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit den im Zeugnis aufgeführten Auflagen (praktischer Teil der Fachhochschulreife)

Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis.

Deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen z. B. durch die abgelegte DSH-Sprachprüfung oder durch den „Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber“ (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten.

Besondere Einschreibungsvoraussetzungen

  • Praktikum

Sofern bei der Bewerbung nicht der Abschluss der Fachoberschule Technik – Fachrichtung Elektrotechnik, Fachrichtung Informationstechnik, Fachrichtung Maschinenbau oder Fachrichtung Fahrzeugtechnik – vorliegt, ist die Ableistung eines 12-wöchigen Fachpraktikums erforderlich. Das Fachpraktikum sollte in der Regel vor Aufnahme des Studiums absolviert sein; es kann aber auch noch bis zum Beginn des 4. Studiensemesters nachgeholt werden.

 

Hochschulzugangsberechtigung
 Fachpraktikum
FOS Technik - Fachrichtung Elektrotechnik ./.
FOS Technik - Fachrichtung Informationstechnik ./.
FOS Technik - Fachrichtung Maschinebau / Fahrzeugtechnik ./.
FOS Technik (andere Fachrichtungen) 12 Wochen
FOS Gestaltung 12 Wochen
FOS Wirtschaft 12 Wochen
FOS Sozialwesen 12 Wochen
Allg. Hochschulreife (Abitur) 12 Wochen
Abschluss Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe + Berufsausbildung 12 Wochen
Abschluss Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe + einjähriges gelenktes Praktikum oder Berufsausbildung 12 Wochen
Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule in Verbindung mit den im Zeugnis aufgeführten gesetzlichen Auflagen 12 Wochen

 

Wenn das einjährige gelenkte Praktikum oder die Berufsausbildung der gewünschten Studienrichtung entspricht, entfällt das Fachpraktikum.

Das Fachpraktikum (12 Wochen) umfasst alternativ folgende Bereiche:

Bereich a)
Maschinenbau/ Fahrzeugtechnik

  • Manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
  • Maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung
  • Verbindungstechniken
  • Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung
  • Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau
  • Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen
  • Qualitätskontrolle (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung)
  • Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs
  • Fertigung (Rohbau, Endmontage)
  • Konstruktion und Entwicklung
  • Testaufbau, -vorbereitung und –durchführung
  • Prototypenbau

Bereich b)
Elektrotechnik/Elektronik/Fahrzeugelektronik

  • Software Engineering (auch: Programmierung von Mikroprozessorsystemen)
  • Entwurf, Aufbau elektronischer Schaltungen (Schaltungsdesign, -dokumentation, Messen, Prüfen, Fehleranalyse, Kommunikations-, Steuerungs- und Regelungstechnik)
  • Aufbau und Prüfung von Geräten der Audio- und Videotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik

 

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gedruckt am: 24.05.2012  04:29