Wer an der Fachhochschule Dortmund ein Studium aufnehmen will, muss die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.
Beispiele:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife - „Abitur“
- Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule
- Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsfachschule
Nur in Verbindung mit dem Nachweis einer praktischen Tätigkeit berechtigen zum Studium z. B. folgende Zeugnisse:
- das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
- das Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 12 einer gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
- das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit den im Zeugnis aufgeführten Auflagen (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis.
Sollten Sie als Hochschulwechslerin oder -wechsler an der Fachhochschule
Dortmund Ihr Studium, gegebenenfalls in einem höheren Semester,
weiterführen wollen, wenden Sie sich zu einer Beratung bitte an das
Studienbüro der Fachhochschule Dortmund, Sonnenstr. 96, Raum A 023,
Frau Petschke, Telefon: (0231) 9112-111, E-Mail: petschke@fhdortmund.de
Auch wer keine Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte
Vorbildung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen an der
Fachhochschule Dortmund studieren. Nähere Informationen zu diesen
besonderen Zugangswegen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter
„Studieren ohne Hochschulreife“ oder Sie wenden sich bitte an die
Allgemeine Studienberatung.
Deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen neben ihrer Hochschulzugangsberechtigung ihre Deutschkenntnisse nachweisen; nähere Hinweise dazu in der Rubrik „Deutschkenntnisse“.

