1. Die Qualifikation für das Studium im Studiengang Fotografie (Bachelor of Arts) wird durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der spezifischen Fachhochschulreife oder durch einen gleichwertig anerkannten Abschluss nachgewiesen.
2. Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die in einem speziellen Verfahren (Eignungsprüfung) durch eine Fachkommission festgestellt wird.
3. Zur Einschreibung kann darüber hinaus nur zugelassen werden, wer den Nachweis eines mindestens 3-monatigen Vorpraktikums in einem dem Studiengang nahe liegenden Tätigkeitsfeld oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fotograf/Fotografin erbracht hat.
2. Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die in einem speziellen Verfahren (Eignungsprüfung) durch eine Fachkommission festgestellt wird.
3. Zur Einschreibung kann darüber hinaus nur zugelassen werden, wer den Nachweis eines mindestens 3-monatigen Vorpraktikums in einem dem Studiengang nahe liegenden Tätigkeitsfeld oder eine abgeschlossene Ausbildung als Fotograf/Fotografin erbracht hat.
