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Zugangsvoraussetzungen

1. Die Qualifikation für das Studium im Studiengang Design Medien Kommunikation (Bachelor of Arts) wird durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der spezifischen Fachhochschulreife oder durch einen gleichwertig anerkannten Abschluss nachgewiesen.

2. Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die in einem speziellen Verfahren (Eignungsprüfung) durch eine Fachkommission festgestellt wird.

3. Zur Einschreibung kann darüber hinaus nur zugelassen werden, wer den Nachweis eines mindestens 3-monatigen Vorpraktikums in einem dem Studiengang nahe liegenden Tätigkeitsfeld oder eine abgeschlossene Ausbildung im im künstlerisch-gestalterischen Bereich erbracht hat.

Genauere Informationen können aus diesem Dokument (PDF) entnommen werden. 

Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Die Zulassung zum Verfahren der studienrichtungsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung setzt eine Bewerbung voraus. Diese Bewerbung muss bis spätestens 1. März eines jeden Jahres dem Dekanat des Fachbereichs Design der Fachhochschule Dortmund vorliegen. Hier geht es direkt zur online Anmeldung zum Feststellungsverfahren.

Grundlage der Prüfung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung ist eine "freie Mappe", Die Bewerberinnen und Bewerber stellen eine „freie Mappe“ zusammen, deren Thema/Gegenstand frei gewählt ist.  Die Arbeitsproben bestehen aus auf die Arbeitsfelder der Medien-Kommunikation und des Design bezogenen Arbeiten, wobei alle einschlägig
gebräuchlichen Gestaltungstechniken (wie Zeichnung, Illustration, Typografie, Print, computergenerierte Designs, Video, Film, Installation, 3-D-Objekte
(in 2-D-Präsentationsform) in Frage kommen können.

Hier finden Sie das Formular, um sich bei für das Eignungsfeststellungsverfahren zu bewerben.

 

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gedruckt am: 11.02.2012  22:02