Letztes Lehrangebot im Diplom-Studiengang
Die in der Auslaufordnung festgelegten, letzmöglichen Prüfungstermine sind verbindlich. Eine nicht zeitgemäß erbrachte Prüfung hat zu Folge, dass der Diplom-Studiengang nicht weitergeführt werden kann. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen können im Bachelor-Studiengang anerkannt werden, s. Äquivalenzliste Diplom_Bachelor.
gedruckt am: 10.02.2012 02:19
