Besondere Einschreibungsvoraussetzungen

Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum)
Das Vorpraktikum besteht aus einer mindestens 8-wöchigen praktischen Tätigkeit im Bereich des Bauens in den Gewerken der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der Nachweis über das geleistete Praktikum ist spätestens zum Beginn des dritten Semesters des Studiums zu führen. Es wird empfohlen, möglichst den größten Anteil des Grundpraktikums vor Studienbeginn abzuleisten.


Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Abschlusszeugnis der Fachoberschule Technik, Fachrichtung Bauwesen, benötigen kein Vorpraktikum.


Über die Anerkennung praktischer Tätigkeiten als Praktikum entscheidet die Prüfungsausschuss-Vorsitzende oder der Prüfungsausschuss-Vorsitzende des Fachbereichs Architektur. Sie oder er entscheidet ferner über die Anrechnung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten auf das Praktikum.

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gedruckt am: 11.02.2012  17:04