Studienfinanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Wer studiert, braucht Geld - nicht nur für Lehrmaterialen und Bücher, eine gewisse technische Ausrüstung wie z.B. PC und Drucker, sondern auch für die Studienbeiträge, den Lebensunterhalt, die Wohnung usw. Für die Finanzierung eines Studiums muss immer eine individuelle Lösung gefunden werden. In den meisten Fällen ist dies eine Mischung aus der finanziellen Unterstützung durch die Eltern, durch den Bezug von BAföG-Leistungen oder/und einem eigenen Einkommen durch Nebenjobs. Hier finden Sie Informationen dazu, wer Sie in finanziellen Notlagen beraten kann und welche Möglichkeiten es gibt, das Studium zu finanzieren.
| 01. Unterstützung von den Eltern / Kindergeld und Steuerfreibeträge
Die Studienfinanzierung in der Bundesrepublik ist zu einem großen Teil elternabhängig gestaltet. Wenn die Eltern es sich leisten können, müssen sie ihre studierenden Kinder unterstützen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren, also Unterhalt zu zahlen. Das gilt auch für ein Studium volljähriger Kinder in der Regel bis zum Ende des 27. Lebensjahres. Wie viel Studierende bekommen, hängt von der Großzügigkeit und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Orientierung bietet die "Düsseldorfer Tabelle" – eine Richtlinie der Familiengerichte zur Bemessung des Unterhalts, die in Streitfällen zurate gezogen wird. Die "Düsseldorfer Tabelle" finden Sie im Internet unter www.famrz.de Im Gegenzug erhalten die Eltern weiterhin vom Staat Kindergeld und Steuerfreibeträge. Bis zum Ende des 25. Lebensjahres zahlt der Staat den Eltern Kindergeld, wenn das Kind studiert. Somit wird die finanzielle Belastung von Familien mit Kindern gemildert. Verdient jedoch das Kind neben dem Studium etwas hinzu, muss auf die Höhe der Einkünfte geachtet werden, damit der Kindergeldanspruch nicht wegfällt. Die Familienkasse rechnet auch den 50-prozentigen Zuschussanteil der BAföG-Förderung mit. Weitere Informationen zum Kindergeld, Merkblätter und Formulare finden Sie unter anderem unter: www.arbeitsagentur.de, www.bzst.bund.de, www.dz-portal.de und www.bmfsfj.de |
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| 02. BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung notwendigen Mittel fehlen, einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung für eine Ausbildung, die ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht. Die Höhe der Förderung wird nach der finanziellen Situation berechnet. Dabei werden die gesamten Förderungsleistungen zu 50% als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zuständig für die Bearbeitung von BAföG-Anträgen ist das Studentenwerk Dortmund, Amt für Ausbildungsförderung, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Studentenwerk Dortmund finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.das-neue-bafoeg.de sowie auch unter studentenwerk-dortmund.de. |
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| 03. BAföG - Rechner
Eine der häufigsten Fragen ist, ab welchem Elterneinkommen man BAföG erhält. Das ist schwierig zu beantworten, weil man nicht eine Einkommensgrenze hat, sondern vom individuellen Einkommen je nach Familienkonstellation (verheiratet, getrennt, geschieden) Kinderzahl, Ausbildung der Kinder, sonstigen Unterhaltsverpflichtungen, unterschiedlich viele und unterschiedlich hohe Freibeträge abziehen kann. Einkommen und Vermögen von Studierenden wird ebenfalls berücksichtigt. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie einen offiziellen BAföG-Rechner, der bei richtigen Eingaben auch ein richtiges Ergebnis liefert. Verbindlich ist jedoch die Rechnung in Ihrem BAföG-Bescheid. Der BAföG-Rechner ist lediglich als Vorabinformation zu sehen. |
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| 04. BAföG im Ausland
Es lohnt sich bei einem Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) oft die Beantragung von Auslands-BAföG. Zusätzlich zur Inlandsförderung kann man z.B. Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass man im Inland mindestens zwei Semester lang die notwendigen Grundkenntnisse erworben hat und dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen zumindest zum Teil angerechnet werden können. Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie unter www.studentenwerke.de oder unter „Mit BAföG ins Ausland!“ |
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| 05. Stipendien
Die Eltern und das BAföG-Amt sind längst nicht die einzigen Möglichkeiten für Studierende, günstig an Geld zu kommen. Einige ganz unterschiedliche Institutionen vergeben Stipendien. Stipendien bieten eine individuelle Lösung bei materiellen Problemen während des Studierens oder bei einer Weiterqualifikation. Die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten, steht prinzipiell allen Studierenden offen. Staatliche oder private Stiftungen, Verbände, politische Organisationen, Parteien und Kirchen vergeben unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien, die von der Voll-Finanzierung eines Studiums bis zur ideellen Unterstützung wie Büchergeld, Zuschüsse zum Krankenkassenbeitrag oder kostenloser Teilnahme an Veranstaltungen reichen. Unter www.stipendiumplus.de finden Sie einen Überblick über die elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke. Die Allgemeine Studienberatung hat einen Stipendienwegweiser erstellt, der detaillierte Angaben zu den Förderungsvoraussetzungen für Fachhochschul-Studierende der größten deutschen Stipendiengeber bündelt. Diesen aktualisierten Stipendienwegweiser können Sie hier einsehenEine sehr umfangreiche Datenbank zur Selbstrecherche bietet seit kurzem das BMBF unter www.stipendienlotse.de an. Eine weitere Recherchemöglichkeit zu allen Stipendiengebern in Deutschland mit Links zu entsprechenden Stiftungen finden Sie auch unter www.stiftungsindex.de. Oder sie sehen bei der Allgemeinen Studienberatung eine CD ein, mit der Sie nach individuell geeigneten Stipendiengebern suchen können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Programm "Aufstiegsstipendium" Frauen und Männer, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern die Aufstiegschancen. Die Aufstiegsstipendien befördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bieten Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung. Nähere Informationen zu dem Programm finden Sie hier. Der Link www.arbeiterkind.de möchte besonders Studierende und Studieninteressierte zur Aufnahme eines Studiums motivieren, die als erste in ihrer Familie ein Studium anstreben. Zusätzlich vergibt das Karrierenetzwerk e-fellows.net 500 Stipendien an sehr gute Fachhochschul-Studierende. Das Netzwerk fördert vor allem Studentinnen und Studenten der Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Rechtswissenschaften, wobei sich die Anforderungen am Stand des Studiums orientieren. Im Grundstudium zählen vor allem die Abiturnote und die bisherigen Studienleistungen. Fortgeschrittene Studierende sollten Wirtschaftsbezug - zum Beispiel durch die Praktikum- oder Auslandserfahrung mitbringen. Darüber hinaus ist auch wichtig, ob sich die Bewerber neben dem Studium sonst noch engagieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.e-fellows.net, unter www.e-fellows.net/go/fh/2006 können Bewerbungen eingereicht werden. |
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| 06. FH-Stipendienprogramm
Informationen zu Stipendien der Fachhochschule Dortmund in Kooperation mit dem Deutschland-Stipendienprogramm finden Sie in der rechten Spalte unter Aktuell. Bitte klicken Sie auf "FH-Stipendienprogramm".
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| 07. BMBF-Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird zum April 2009 durch neue Regelungen flexibler. Die neuen Förderbestimmungen wurden gemeinsam mit dem für die Durchführung des Programms zuständigen Bundesverwaltungsamt und der für die Darlehensvergabe zuständigen KfW-Bankengruppe entwickelt. Es wird in Zukunft leichter, auf einen Darlehensbedarf punktgenau einzugehen. Zielgruppe für den BMBF-Bildungskredit sind Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittener Ausbildungsphase. Das Kreditprogramm ist eine Ergänzung zur Förderung nach dem BAföG und kann unabhängig davon beantragt werden. Bei einer maximalen Kreditsumme von 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt können Auszubildende künftig bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200, oder 300 Euro frei wählen. Zudem können sie - unter Beachtung der maximalen Darlehenssumme von 7200 Euro - stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung etwa für besondere Ausbildungszwecke benötigen. Die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können den Bildungskredit jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.
Daneben werden verschiedene weitere Punkte klargestellt, die zum Teil bereits im Erlassweg geregelt worden sind. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
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| 09. Studienabschlussdarlehen
Wenn andere Förderungswege nicht oder nicht mehr bereitstehen - z.B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer, kann das DAKA-Darlehen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten von Studierenden, die sich in der Studienabschlussphase befinden, in Anspruch genommen werden (DAKA = Darlehenskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.). Es muss allerdings ein Bürge gestellt werden. Bei ordnungsgemäßer Tilgung ist das Darlehen zinslos. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.daka-nrw.de |
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| 10. Jobs, Minijobs
Ohne Nebenjob kommen die wenigstens Studierenden aus. Manche arbeiten mit Lohnsteuerkarte, andere ohne. Verdienen Studierende mehr als 400,- € im Monat, arbeiten sie normalerweise auf Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer und Sozialabgaben an das Finanzamt ab, welche aber mit der Steuererklärung zurückerstattet werden können, wenn die Studierenden mit ihrem Jahreseinkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum bleiben. Die meisten Studierenden brauchen aber gar keine Steuerkarte, denn sie sind so genannte "Minijobber". Als "Minijobber" kann man monatlich bis zu 400,- € verdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Hat der Student mehrere Jobs, wird der Verdienst aus den Minijobs zusammengerechnet und darf 400,- € im Monat nicht übersteigen. Für BAföG-Empfänger ist dabei jedoch auf die Grenze für den "Zuverdienst" zu achten. Informationen dazu finden Sie unter anderem unter www.das-neue-bafoeg.de und www.minijob-zentrale.de. |
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| 12. Kurzfristige Beschäftigung
Weil im Semester wenig Zeit bleibt, suchen sich viele Studierende einen Job für die Semesterferien. Diese Jobs gehören zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Sind sie auf zwei Monate am Stück oder maximal 50 Arbeitstage im Jahr befristet, müssen Studierende keine Sozialabgaben zahlen, egal, wie hoch der Lohn ist und wie viele Stunden pro Woche sie arbeiten. Allerdings will der Staat für diese Art von Jobs pauschal 25% Lohnsteuer haben. In diesem Fall ist es besser, auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten, da über den Lohnsteuerjahresausgleich zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden können.
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| 13. Wohngeld
Für Studierende ist es nicht leicht, Wohngeld zu erhalten. Hierzu ein entscheidender Auszug aus dem Wohngeldgesetz: § 41 Absatz 3 Wohngeldgesetz: "Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach förderungsberechtigte Familienmitglieder der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Mischhaushalte (§ 7 Abs. 4 Satz 1). Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, wird das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weitergeleistet; § 30 bleibt unberührt." Dagegen haben Studierende, die keine BAföG-Leistungen erhalten, weil das Einkommen ihrer Eltern/Ehegatten oder das eigene Einkommen/Vermögen zu hoch ist, zwar einen Anspruch auf BAföG, sie können ihn aber der Höhe nach (Gegensatz zu "dem Grunde nach") nur nicht realisieren. Für Mischhaushalte aus BAföG- und ALG II-Empfängern gilt: Um unbillige Härten aufgrund eines Ausschlusses des ALG II-Empfängers vom Wohngeld zu vermeiden, besteht für diese Fälle weiterhin ein Wohngeldanspruch (§ 41 Abs. 3 Satz 3 WoGG). Wohngeldtabellen finden Sie unter www.bmvbw.de (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) |
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| 14. Sozialhilfe
Wenn ein besonderer Härtefall geltend gemacht werden kann, kann Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden. Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an:
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| 15. Unterstützung für Studierende im Ausland
Ein Studium im Inland allein reicht heute oft nicht mehr aus. Wer in seinem Studium ein Semester oder sogar ein Jahr im Ausland einbauen kann, erwirbt wichtige Schlüsselqualifikationen. Nicht nur gute Kenntnisse einer weiteren Sprache sind hilfreich, das Studium im Ausland eröffnet neue Perspektiven, vermittelt andere thematische Schwerpunkte, ermöglicht den wichtigen Blick über den Tellerrand hinaus. Das wissen auch spätere Arbeitgeber zu schätzen. Über finanzielle Klippen können z.B. Stipendien, Auslands-BAföG oder Nebenjobs hinweghelfen. Darüber hinaus existieren verschiedene Austauschprogramme, die verschiedene Möglichkeiten bieten, einen Auslandsaufenthalt zu organisieren. Die erste Adresse ist das International Office der Fachhochschule Dortmund. Zum Informationseinstieg findet sich eine gute Übersicht auf dessen Internetseiten: Studieren im Ausland.
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| 16. Weitere Sonderförderungsmittel des Studentenwerks
Das Studentenwerk Dortmund gewährt Studierenden, die in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind, folgende Sonderförderungsmittel: - Beihilfen in Krankheitsfällen - Unterstützungsmittel in Notfällen - Und kostenlose Mensaessen (Freitische)
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| 17. Sonstige Vergünstigungen
Mit dem Studierendenausweis lässt sich am besten sparen: Viele Theater, Ausstellungen, Kinos oder Schwimmbäder bieten Studierendenrabatte. Auch Bahnfahren wird durch den Studentenausweis billiger. Gegen Vorlage bekommt man die Bahncard für die Hälfte. Wer viel im Ausland unterwegs ist, für den lohnt sich der internationale Studentenausweis (ISIC). Mit seiner Hilfe können Studierende günstige Charterflüge, verbilligte Unterkünfte und Ermäßigungen auf das Eintrittsgeld für führende Museen und Theater auf der ganzen Welt bekommen.
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| 18. Befreiung von Rundfunkgebühren
Studierende können sich in manchen Fällen von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Das ist zwar schwieriger geworden, doch in "besonderen Härtefällen" ist dies möglich. BAföG-Empfänger müssen in der Regel nicht zahlen. Der Antrag muss direkt an die GEZ gestellt werden. Liegt noch kein BAföG-Bescheid vor, reicht die Ankündigung, diesen nachzureichen. Die Gebührenbefreiung wird immer erst für den Folgemonat ausgesprochen. Beginnt das Studium im Oktober, sollte der Antrag also schon im September gestellt werden. Informieren Sie sich über die Formalien unter www.gez.de |
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| 19. Telefonsozialtarif
Über den "Telefon-Sozialtarif" der Deutschen Telekom kann eine Gutschrift für Gesprächsgebühren beantragt werden. Studierende, die bereits von den GEZ-Gebühren befreit sind und BAföG erhalten, bekommen den Sozialtarif in der Regel ohne weiteres. Informationen zum Telefon-Sozialtarif finden Sie hier . |
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| 20. Budgetberatung
Die Studierenden der Fachhochschule Dortmund können eine Budgetberatung in Anspruch nehmen. Diese Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt die Studierenden unter anderem bei der Existenzsicherung, bei dem Schuldnerschutz, bei der Regulierung und Entschuldung. Außerdem wird eine Verbraucherinsolvenzberatung oder auch eine Haushaltsberatung durchgeführt. Ansprechpartner ist Herr Rauchholz.
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| 21. Ratgeber der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Ratgeber herausgegeben: "Clever studieren- mit der richtigen Finanzierung". Informationen zur Broschüre gibt u.a. die Verbraucherzentrale in Lünen unter der Telefonnummer 02306/18975 oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-nrw.de .
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| 22. Finanzierungs- und Fördermöglichkeit für ausländische Studierende
Das International Office bietet für alle ausländischen Studierenden der Fachhochschule Dortmund Studienabschlussbeihilfen an. Für einen persönlichen Kontakt stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des International Office zur Verfügung.
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