BAföG kann von jedem Studierenden beantragt werden. Die Höhe der finanziellen Zuwendung wird nach genauer Prüfung der finanziellen und sozialen Situation des Antragsstellers/der Antragsstellerin festgelegt. Alle nachträglichen Veränderungen müssen dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mitgeteilt werden. Das BAföG berücksichtigt die Situation Studierender mit Behinderung durch verschiedene Bestimmungen.
Zum Beispiel kann sich die Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises verlängern und/oder die Förderungsdauer. Lassen Sie sich dazu vom Amt für Ausbildungsförderung beraten. www.stwdo.de
