zuletzt geändert am:

  • 16.11.2011

Wie werden die Studienplätze vergeben?

Sie müssen dabei unterscheiden, dass es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt:

  • In den zulassungsfreien Studiengängen bekommt jede Bewerberin, jeder Bewerber bei Erfüllung der geltenden Zugangsvoraussetzungen den gewünschten Studienplatz. Die Bewerbung soll spätestens bis zum 15. Juli (Wintersemester) oder bis zum 15. Januar (Sommersemester) beim Studienbüro der Fachhochschule Dortmund eingegangen sein. Später eingehende Bewerbungen können nur nach Maßgabe der verfügbaren Studienplätze berücksichtigt werden.
  • In den zulassungsbeschränkten (Numerus-clausus / NC) Studiengängen werden mehr Bewerberinnen und Bewerber erwartet als Studienplätze verfügbar sind. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zu 20 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Fachhochschulreife oder Abitur), 20 % nach Wartezeit und 60 % nach der hochschuleigenen Auswahl vergeben. Die Hochschule bestimmt durch Satzung die für die hochschuleigene Auswahl geltenden Kriterien. Zurzeit ist das Kriterium für hochschuleigene Auswahl an der FH Dortmund die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Änderungen sind jedoch möglich.

  • Die Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem schulischen Abschluss der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist (d.h. Ausbildungszeiten und/oder auch Zivildienst / Bundeswehr z. B. werden mitgerechnet). Studienzeiten in einem anderen Studiengang zählen allerdings nicht als Wartezeit! Wer ausreichend lange gewartet hat, bekommt also auch in den NC-Fächern nach entsprechender Wartezeit einen Studienplatz.
  • Dabei werden keine Wartelisten geführt, sondern man muss sich immer wieder neu bewerben.
  • Der Numerus Clausus (NC) wird nicht vor Beginn des Bewerbungsverfahrens festgelegt. Er hängt vom Bewerberverhalten ab und steht erst fest, wenn das Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Die Werte des vergangenen Vergabeverfahrens finden Sie hier. Die Werte des vergangenen Vergabeverfahrens für Studiengänge die über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben wurden, finden Sie über die Homepage der Stiftung.
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gedruckt am: 22.05.2012  17:42