Sollten Sie die Bewerbungsfrist bei der Fachhochschule Dortmund verpasst haben oder sollte Ihnen nicht der gewünschte Studienplatz zugewiesen worden sein, dann können Sie sich über das Losverfahren um einen Studienplatz eines im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkten Studiengangs ("NC-Studiengang") bewerben.
Bitte bedenken Sie, dass Sie auch im Losverfahren alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen und die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen (z.B. praktische Tätigkeiten, Sprachnachweise) erfüllen müssen. Diese werden dann, wie bei allen anderen Bewerberinnen und Bewerber auch, nach Erhalt eines Studienplatzes bei der Einschreibung geprüft.
Bewerbungen sind über die online-Bewerbung für das Losverfahren möglich bzw. das Losantragsformular kann auch per E-Mail unter studienbuero@fh-dortmund.de angefordert werden!
Ein Losverfahren findet zudem nur statt, wenn nach Abschluss des "normalen" NC-Verfahrens noch Studienplätze unbesetzt sind.
Bitte beachten Sie die folgenden Bewerbungsfristen:
| zu einem Wintersemester | zu einem Sommersemester |
| 15.08.-15.09. | 15.01.-15.03. |
Wichtige Hinweise:
- Bewerbungen für das Losverfahren an der Fachhochschule Dortmund sind über das Internet möglich. Eine Liste der Fächer, die Studienplätze im Losverfahren anbieten, bekommen Sie bei der Bewerbung angezeigt. Bei den anderen Fächern sind alle Studienplätze leider bereits vergeben.
- Doppeltbewerbungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers für dasselbe Studienfach werden vom Losverfahren ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen für verschiedene Studiengänge sind möglich.
- Am Ende der Internet-Bewerbung für das Losverfahren werden Sie aufgefordert, sich ein Kontrollblatt auszudrucken, das Sie bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist unterschrieben an die Fachhochschule Dortmund senden. Es gilt das Eingangsdatum bei der Fachhochschule Dortmund. Bewerbungen, deren Kontrollblatt nicht rechtzeitig eingeht, können leider nicht am Verfahren teilnehmen. Bitte legen Sie dem Antrag keine weiteren Unterlagen bei!
- Ablehnungsbescheide werden nicht verschickt. Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten selbstverständlich einen schriftlichen Zulassungsbescheid an die bei der online-Bewerbung angegebene Adresse.
Hier gelangen Sie im Bewerbungszeitraum direkt zur online-Bewerbung für das Losverfahren!
