zuletzt geändert am:

  • 16.11.2011

Welche besonderen Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es ist zweierlei zu beachten: Die Qualifikation und die Besonderen Einschreibungsvoraussetzungen.

Die Qualifikation für das Bachelor-Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.

Beispiele:

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife - "Abitur"
  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule
  • Zeugnis der Fachhochschulreife der dreijährigen höheren Berufsfachschule

Nur in Verbindung mit dem Nachweis einer praktischen Tätigkeit berechtigen zum Studium z. B. folgende Zeugnisse:

  • Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Abgangszeugnis der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit den im Zeugnis aufgeführten gesetzlichen Auflagen (praktischer Teil der Fachhochschulreife).

Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis.

Deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen z.B. durch die abgelegte  DSH- 2-Sprachprüfung  oder den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit  mindestens  16 Punkten. Andere Nachweise bezüglich der Deutschkenntnisse können durch das International Office geprüft und gegebenenfalls auch anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich an das International Office, Sonnenstr. 100, Raum D 002, 44139 Dortmund, E-Mail: lopin@fh-dortmund.de. Für Fragen zu den Terminen der TestDaF- Vorbereitungskurse und -prüfungen an der Fachhochschule Dortmund wenden Sie sich bitte auch an das International Office, Sonnenstr. 100, Raum D 002, 44139 Dortmund, E-Mail: kornmann@fh-dortmund.de.

Abhängig vom Studiengang müssen ggf. noch Besondere Einschreibungsvoraussetzungen wie einschlägige praktische Tätigkeiten (einschlägig in Hinblick auf die gewünschte Studienrichtung) und / oder bestimmte sprachliche Vorbildungsnachweise und / oder eine künstlerisch-gestalterische Eignung nachgewiesen werden. Die genauen Hinweise entnehmen Sie bitte unseren jeweiligen Studien-Informationen, die Sie hier finden.

Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung oder das Studienbüro. Es ist wichtig, daß Sie die geltenden Qualifikations- und Einschreibungsvoraussetzungen rechtzeitig im Vorfeld abklären.

Studieren ohne Hochschulreife

Auch wer keine Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen an der Fachhochschule Dortmund ein Bachelor-Studium aufnehmen. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Master-Studiengänge setzen als Studienvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wie Bachelor- oder Magister, Diplom etc. voraus. Master-Abschlüsse werden nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studium verliehen. Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Es gibt generell konsekutive, nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.

Die jeweiligen Studienvoraussetzungen für die Master-Studiengänge an der Fachhochschule Dortmund entnehmen Sie bitte den Studien-Informationen hier.

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Die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen:

Nähere Angaben zu den besonderen Einschreibungsvoraussetzungen finden Sie im Studien-Info des jeweiligen Studienganges oder fragen Sie im Studienbüro oder in der Allgemeinen Studienberatung nach. Denn es ist wichtig, dass Sie die geltenden Qualifikations- und Einschreibungsvoraussetzungen rechtzeitig im Vorfeld abklären.

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gedruckt am: 22.05.2012  17:40