Gemäß $ 3 (4) Nr. 2 der Verwaltungs- und Benutzerordnung der DVZ werden für die Benutzer folgende Richtlinien zum Software-Schutz gegeben.
Benutzern der Einrichtungen der Datenverarbeitungszentrale werden für ihre Aufgaben Software-Systeme zur Verfügung gestellt. Die Software-Systeme bestehen aus
- Programmen und Dateien auf Datenträger in maschinell lesbarer Form und
- zugehörigen Dokumentations-Unterlagen, inbesondere Handbüchern.
Die Software-Systeme werden von der Fachhochschule Dortmund für Lehr- und Forschungzwecke im Rahmen von Software-Nutzungs-Verträgen erworben.
Von den Software-Systemen und Dokumentationen dürfen keine Kopien angefertigt werden.
Sofern Originale oder Backup-Kopien durch Verschulden eines Benutzers in die Hände Dritter gelangen, insbesondere in die Hände von Personen außerhalb der Fachhochschule Dortmund, ist der betreffende Benutzer der Fachhochschule Dortmund für den dadurch entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Die Benutzer werden aufgefordert, die Ihnen zur Verfügung stehenden Software-Systeme sorgfältig zu behandeln und selbst so zu schätzen, daß Mißbrauch, unberechtigtes Kopieren und Entwendung vermieden werden. Sofern Software-Systeme, Dokumentation oder deren Teile abhanden kommen, ist unverzüglich die zuständige aufsichtführende Person oder deren Vertretung zu informieren.
Mißbrauch und Verstoß gegen diese Richtlinien können u. a. Ausschluß von der Nutzung gemäß der Verwaltungs- und Benutzungsordnung der DVZ für die Fachhochschule Dortmund vom 16. September 1987 zur Folge haben.
Dortmund, im März 1991
gez. Satish M. Tripathi(ehem. Leiter der Datenverarbeitungszentrale)
