Die Software darf ausschließlich im Rahmen von Lehre und Forschung eingesetzt werden. Eine auch teilweise kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Ebenso unterliegt die Software dem Vervielfältigungsverbot des Urhebergesetzes. Das Anfertigen von Kopien zum Zweck der Vervielfältigung untersagt. Kopien der Software dürfen nur in dem Umfang angefertigt werden, als sie zum Schutz der Software notwendig sind (Sicherungskopien). Mit der Nutzung der Software erkennt der Nutzer die Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Datenverarbeitungszentrale an.
Eine Weitergabe der Software an Dritte in jeglicher Form wie Überlassung, Verleihung, Vermietung oder Verkauf ist unzulässig.Anti-Viren-Software an der Fachhochschule Dortmund
Im Rahmen der erworbenen Campuslizenz für Sophos Anti-Virus darf die Software in ihrer aktuellen Version von Einrichtungen und Angehörigen der Fachhochschule Dortmund auf ihren Hochschul- und den heimischen Arbeitsplätzen installiert und eingesetzt werden.
Die Studierenden der FH Dortmund sind in den Nutzerkreis eingeschlossen.
Allgemeine Nutzungsrechte
Private Nutzung
Falls Sie Sophos Anti-Virus privat auf Ihrem heimischen PC nutzen möchten, müssen Sie Benutzername und Passwort angeben.
- Für Studierende ist dies die WLAN/VPN-Kennung. Studierende, die diese Kennung noch nicht besitzen, können diese unter "Zugangskennungen für Studierende" beantragen.
- Mitarbeiter der Fachhochschule Dortmund nutzen dafür NICHT Ihre WLAN/VPN-Kennung, sondern erhalten Ihre Kennung von Ihrem jeweiligen Netzwerkbeauftragen ihres Fachbereichs. Durch den Einsatz des Identity Mangements wird diese Benutzerauthentifizierung ersetzt. Wir werden Sie rechtzeitig über die Änderung informieren.
Aktuelle Informationen der Sophos GmbH
gedruckt am: 11.02.2012 21:19
