Nachträgliche Verlängerungen von Medien, bei denen die Leihfrist bereits abgelaufen ist, sind nicht möglich.
Verlängert werden kann:
- online im Bibliothekskatalog
- persönlich in der Bereichsbibliothek
- schriftlich
- per Fax (0231/755-4922)
- per E-Mail
Die erste Verlängerung geschieht, wenn keine Vormerkung auf das Medium vorliegt, automatisch.
Die zweite Verlängerung kann, wenn keine Vormerkung vorliegt, frühestens fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist veranlasst werden.
Nach der zweiten Verlängerung ist die Vorlage des Mediums bei der Bereichsbibliothek erforderlich.
Lehrbücher (LB) können nicht verlängert werden.
Fernleih-Medien können meistens nicht verlängert werden.
