Verlängerung von Medien

Die Leihfrist von Medien kann grundsätzlich nur verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der Frist passiert.
Nachträgliche Verlängerungen von Medien, bei denen die Leihfrist bereits abgelaufen ist, sind nicht möglich.

Verlängert werden kann:

  • online im Bibliothekskatalog
  • persönlich in der Bereichsbibliothek
  • schriftlich
  • per Fax (0231/755-4922)
  • per E-Mail

Die erste Verlängerung geschieht, wenn keine Vormerkung auf das Medium vorliegt, automatisch.
Die zweite Verlängerung kann, wenn keine Vormerkung vorliegt, frühestens fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist veranlasst werden.

Nach der zweiten Verlängerung ist die Vorlage des Mediums bei der Bereichsbibliothek erforderlich.

Lehrbücher (LB) können nicht verlängert werden

Fernleih-Medien können meistens nicht verlängert werden.

Online-Verlängerung

Das eigene Bibliothekskonto können Sie selbständig online abrufen. Der Zugang erfolgt über den Bibliothekskatalog.

Wegen Wartungsarbeiten ist der Zugriff von 23.30 - 0.00 Uhr leider nicht möglich (beachten Sie weitere technische Hinweise).

Im Katalog können Sie, nach der Anmeldung über den Button "Anmelden " oder "Konto ", Ihr Benutzerkonto einsehen und verlängerbare Medien selbständig verlängern.

Für das Anmelden in Ihrem Konto benötigen Sie:

  • Ihre Benutzernummer: sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer FHCard bzw. Ihres Bibliotheksausweises
  • Ihr Passwort: solange nicht von Ihnen verändert ist es Ihr Geburtsdatum (TTMMJJ)
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gedruckt am: 11.02.2012  22:12