Im Falle einer Exmatrikulation benötigen Studierende auf Ihrem Exmatrikulationsantrag einen Enlastungsvermerk der Bibliothek. Dieser bescheinigt, dass der Studierende weder ausgeliehene Medien noch offene Gebühren bei der FH Bibliothek hat.
Den Entlastungsvermerk erhalten Studierende in Ihrer Bereichsbibliothek. In Ausnahmefällen kann der Antrag per Fax gestellt werden (kontaktieren Sie uns bitte vorher für weitere Details).
