Bei der Erstausleihe eines Mediums erhält der Entleiher einen Ausdruck, aus dem die Ausleihfrist ersichtlich wird. Bei der Rückgabe eines Mediums wird ebenfalls eine Rückgabequittung erzeugt.
Da die erste Verlängerung der Medien automatisch erfolgt, steht auf dem Quittungszettel bereits zusätzlich bei jedem Medium das Rückgabedatum nach der ersten Verlängerung. Das Datum ist jedoch nicht verbindlich, sondern unter Vorbehalt, da die Verlängerung nur durchgeführt werden kann, sofern das entliehene Buch nicht vorgemerkt wurde.
Für eventuelle Unklarheiten oder Rückfragen sollten beide Quittungen für einen angemessenen Zeitraum vom Benutzer aufbewahrt werden.
Da die erste Verlängerung der Medien automatisch erfolgt, steht auf dem Quittungszettel bereits zusätzlich bei jedem Medium das Rückgabedatum nach der ersten Verlängerung. Das Datum ist jedoch nicht verbindlich, sondern unter Vorbehalt, da die Verlängerung nur durchgeführt werden kann, sofern das entliehene Buch nicht vorgemerkt wurde.
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