Schwerbehindertenvertretung der Fachhochschule Dortmund

Die Schwerbehindertenvertretung ist zentraler Ansprechpartner des Schwerbehinderten im Betrieb und dessen Verbindungsperson zur Hauptfürsorgestelle und zum Arbeitsamt. Sie hat sich unter anderem dafür einzusetzen, dass Schwerbehinderte einen für sie geeigneten Arbeitsplatz erhalten. Sie soll dem Schwerbehinderten Gesprächsmöglichkeiten anbieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einschalten. Jede Schwerbehindertenvertretung setzt eigene Schwerpunkte in ihrer Arbeit, da die Probleme von Betrieb zu Betrieb, und von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich sind. Einige Arbeitsschwerpunkte ergeben sich indessen aus den Hauptzielen des Schwerbehindertengesetzes: Erhalt und Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen.

 

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst sondern ein Geschenk, das jedem von uns – jederzeit – genommen werden kann!

Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen.

Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.

Richard von Weizäcker

Was bedeutet Behinderung:

Wenn Ihre körperliche Funktion, seelische Gesundheit oder geistige Fähigkeit von einem gesunden Menschen Ihres Alters abweicht, dann können Sie von einer Behinderung sprechen. Von einer Schwerbehinderung spricht man, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% bestätigt wurde. In besonderen Fällen können sich behinderte- einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Den genauen Gesetzestext finden Sie im Sozialgesetz Neuntes Buch ( SGB IX ) (Gesetze und Verordnungen)

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gedruckt am: 21.05.2012  14:58