Personalvertretungen an der Fachhochschule Dortmund
Die gewählten Personalvertretungen an der Fachhochschule Dortmund nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen durch das Landespersonalvertretungsgesetz, Schwerbehindertengesetz und andere Gesetze übertragen worden sind.
gedruckt am: 10.02.2012 02:29
