«Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterinnen
beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Die
Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterinnen unterstützen die
Dienststelle und wirken bei der Ausführung des Gleichstellungsgesetzes
sowie aller Vorschriften und Maßnahmen mit, die Auswirkung auf die
Gleichstellung von Frau und Mann haben könnten.»
(Grundordnung der Fachhochschule Dortmund, § 12 Abs. 2).
In der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Gleichstellungsbeauftragte durch
(Grundordnung der Fachhochschule Dortmund, § 12 Abs. 2).
In der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Gleichstellungsbeauftragte durch
- die Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche,
- die studentische Beraterin,
- den Frauenbeirat,
- die Gleichstellungskommission,
- die Landeskonferenz (LaKoF) sowie
- die Bundeskonferenz (BuKoF)
