Zur Beratung und Unterstützung der Organe und Gremien der Hochschule sowie der Gleichstellungsbeauftragten wählt der Senat für die Dauer von vier Jahren eine Gleichstellungskommission. Neben der Gleichstellungsbeauftragten als Mitglied kraft Amtes gehören der Gleichstellungskommission an:
- eine Professorin und ein Professor
- eine wissenschaftliche Mitarbeiterin und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter
- eine weitere Mitarbeiterin und ein weiterer Mitarbeiter
- eine Studierende und ein Studierender
Diese werden vom Senat aus den Gruppen des § 13 Abs. 1 HG gewählt. Die Gleichstellungskommission wählt sich eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Gleichstellungskommission nimmt in Angelegenheiten, in denen die Gleichstellungsbeauftragte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch macht, Stellung.
Mitglieder der Gleichstellungskommission sind:
| Frau Prof. Dr. Angelika Cottmann | FB 8 |
| Herr Lars Thoms |
Arbeitsstelle Spieleforschung, stellvertr. Vorsitzender |
| Herr Prof. Dr. Norbert Wißing | FB 3 |
| Frau Sandra Stahlberg | FB 3 |
| Herr Mario Essig |
Dezernat I |
| studentische Vertretung |
N. N. |
| Herr Marian Flick |
Student FB 8 |
| Frau Bettina Long |
Gleichstellungsbeauftragte |
