Gleichstellungskommission

Zur Beratung und Unterstützung der Organe und Gremien der Hochschule sowie der Gleichstellungsbeauftragten wählt der Senat für die Dauer von vier Jahren eine Gleichstellungskommission. Neben der Gleichstellungsbeauftragten als Mitglied kraft Amtes gehören der Gleichstellungskommission an:

  • eine Professorin und ein Professor
  • eine wissenschaftliche Mitarbeiterin und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • eine weitere Mitarbeiterin und ein weiterer Mitarbeiter
  • eine Studierende und ein Studierender

Diese werden vom Senat aus den Gruppen des § 13 Abs. 1 HG gewählt. Die Gleichstellungskommission wählt sich eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Gleichstellungskommission nimmt in Angelegenheiten, in denen die Gleichstellungsbeauftragte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch macht, Stellung.
    

Mitglieder der Gleichstellungskommission sind:

Frau Prof. Dr. Angelika Cottmann  FB 8
Herr Lars Thoms
 Arbeitsstelle Spieleforschung, stellvertr. Vorsitzender
Herr Prof. Dr. Norbert Wißing  FB 3
Frau Sandra Stahlberg  FB 3
Herr Mario Essig
 Dezernat I
studentische Vertretung
 N. N.
Herr Marian Flick
 Student FB 8
Frau Bettina Long
Gleichstellungsbeauftragte
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gedruckt am: 21.05.2012  14:42