Das ECTS als Transfer- und Akkumulationssystem
Das European Credit Transfer and Accumulation System, kurz ECTS, ist gewissermaßen ein Währungssystem für den Studienaufwand der Studierenden. Die quantitative Maßeinheit für den Studienaufwand bilden die Credits, die von Hochschulen und Ministerien häufig auch als Leistungspunkte, Credit Points, Kreditpunkte oder Bonuspunkte bezeichnet werden. Auf europäischer Ebene hat sich der Begriff Credit etabliert. Da der durchschnittliche Arbeitsaufwand der Studierenden kaum anders als in Stunden gemessen werden kann, wird auch den Credits ein entsprechender Stundenwert zugeordnet. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Rechengröße der Semesterwochenstunden werden bei der Ermittlung der Credits zusätzlich zu der Kontaktzeit (SWS) auch die Vor- und Nachbereitungszeit, das Selbststudium, Prüfungen (Anfertigen von Referaten, Hausarbeiten und Abschlussarbeit) sowie Exkursionen, Laborarbeit oder Praktika berücksichtigt. Auch das ECTS ist damit Teil des mit der Studienreform verbundenen Perspektivenwechsels, der den Lernerfolg und die Leistungsfähigkeit der Studierenden in den Mittelpunkt rückt.
Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass einem Semester im Vollzeitstudium eine Anzahl von 30 Credits bzw. einem Jahr eine Anzahl von 60 Credits entspricht. Da für das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeitstudiums in Europa eine Zahl von 36 bis 40 Wochen à 40 Arbeitsstunden ermittelt worden ist, hat man sich darauf verständigt, einem Credit einen Wert von 25 bis 30 Arbeitsstunden zuzuordnen;das entspricht wiederum einer Arbeitsbelastung von 1.500 bis 1.800 Stunden pro Jahr. Die Vergabe von Credits erstreckt sich auf alle erbrachten Leistungen. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Anzahl von Credits erreicht ist.
Da das ECTS sowohl ein Transfer- als auch ein Akkumulationssystem ist, erfüllen die Credits zwei unterschiedliche Funktionen. Zum Einen erleichtern sie die akademische Anerkennung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel (Transferfunktion) und fördern hierdurch die Mobilität der Studierenden; zum Anderen erhöhen sie die Transparenz der Studienprogramme, indem sie den Studierenden als Gradmesser für erbrachte und noch zu erbringende Leistungen dienen (Akkumulationsfunktion) und indem sie darüber hinaus die Leistungsanforderungen der Lehrveranstaltungen und Module vorab klar definieren. Für die Hochschulen heißt das, dass die Credits die Maßeinheit bilden, die bei der Konzipierung eines Studiengangs bzw. bei der Planung der einzelnen Module zugrunde zu legen sind. Auch in diesem Zusammenhang gilt, dass zunächst einmal die learning outcomes, also die angestrebten Lernergebnisse und Qualifikationsziele, definiert werden müssen
Das Benotungssystem ECTS-Grades
Credits messen die Leistung der Studierenden ausschließlich in quantitativer, nicht jedoch in qualitativer Hinsicht. Das im Rahmen des ECTS festgelegte Schema zur qualitativen Bewertung studentischer Leistungen folgt im Gegensatz zu der in Deutschland verbreiteten Vergabe absoluter Noten dem Prinzip einer relativen Notenverteilung. Das bedeutet, dass sich die ECTS-Bewertung nicht direkt aus der individuellen Leistung, sondern eher aus der Leistungsverteilung insgesamt ergibt. Danach erhalten die erfolgreichen Studierenden, die zu den besten 10% aller Prüfungsteilnehmenden gehören, die Note A. Analog erhalten die nächsten 25% die Note B, die nächsten 30% die Note C, die nächsten 25% die Note D und die letzten 10% die Note E. Die nicht erfolgreichen Studierenden erhalten die ECTS-Noten FX (Verbesserungen zur Anerkennung der Leistungen erforderlich) bzw. F (erhebliche Verbesserungen erforderlich). Gemäß der ECTS Key Features wird die qualitative Bewertung der Studienleistungen sowohl durch die lokal bzw. national vergebene Note als auch durch die entsprechende ECTS-Note dokumentiert. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen nationalen Benotungssysteme und der divergierenden Bewertungskulturen in den verschiedenen Fächern ermöglicht die ECTS-Bewertung eine bessere Vergleichbarkeit der qualitativen Leistung der Studierenden. Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems ist die Erhebung statistischer Daten zu den Prüfungsleistungen der Studierenden. In dem Senatsbeschluss vom 10. Februar 2004 korrigiert die HRK daher ihre Empfehlung vom Juli 2000, in der sie zunächst eine feste Umrechnungstabelle für ECTS- und deutsche Noten vorgeschlagen hatte.
Das European Credit Transfer and Accumulation System, kurz ECTS, ist gewissermaßen ein Währungssystem für den Studienaufwand der Studierenden. Die quantitative Maßeinheit für den Studienaufwand bilden die Credits, die von Hochschulen und Ministerien häufig auch als Leistungspunkte, Credit Points, Kreditpunkte oder Bonuspunkte bezeichnet werden. Auf europäischer Ebene hat sich der Begriff Credit etabliert. Da der durchschnittliche Arbeitsaufwand der Studierenden kaum anders als in Stunden gemessen werden kann, wird auch den Credits ein entsprechender Stundenwert zugeordnet. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Rechengröße der Semesterwochenstunden werden bei der Ermittlung der Credits zusätzlich zu der Kontaktzeit (SWS) auch die Vor- und Nachbereitungszeit, das Selbststudium, Prüfungen (Anfertigen von Referaten, Hausarbeiten und Abschlussarbeit) sowie Exkursionen, Laborarbeit oder Praktika berücksichtigt. Auch das ECTS ist damit Teil des mit der Studienreform verbundenen Perspektivenwechsels, der den Lernerfolg und die Leistungsfähigkeit der Studierenden in den Mittelpunkt rückt.
Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass einem Semester im Vollzeitstudium eine Anzahl von 30 Credits bzw. einem Jahr eine Anzahl von 60 Credits entspricht. Da für das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeitstudiums in Europa eine Zahl von 36 bis 40 Wochen à 40 Arbeitsstunden ermittelt worden ist, hat man sich darauf verständigt, einem Credit einen Wert von 25 bis 30 Arbeitsstunden zuzuordnen;das entspricht wiederum einer Arbeitsbelastung von 1.500 bis 1.800 Stunden pro Jahr. Die Vergabe von Credits erstreckt sich auf alle erbrachten Leistungen. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Anzahl von Credits erreicht ist.
Da das ECTS sowohl ein Transfer- als auch ein Akkumulationssystem ist, erfüllen die Credits zwei unterschiedliche Funktionen. Zum Einen erleichtern sie die akademische Anerkennung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel (Transferfunktion) und fördern hierdurch die Mobilität der Studierenden; zum Anderen erhöhen sie die Transparenz der Studienprogramme, indem sie den Studierenden als Gradmesser für erbrachte und noch zu erbringende Leistungen dienen (Akkumulationsfunktion) und indem sie darüber hinaus die Leistungsanforderungen der Lehrveranstaltungen und Module vorab klar definieren. Für die Hochschulen heißt das, dass die Credits die Maßeinheit bilden, die bei der Konzipierung eines Studiengangs bzw. bei der Planung der einzelnen Module zugrunde zu legen sind. Auch in diesem Zusammenhang gilt, dass zunächst einmal die learning outcomes, also die angestrebten Lernergebnisse und Qualifikationsziele, definiert werden müssen
Das Benotungssystem ECTS-Grades
Credits messen die Leistung der Studierenden ausschließlich in quantitativer, nicht jedoch in qualitativer Hinsicht. Das im Rahmen des ECTS festgelegte Schema zur qualitativen Bewertung studentischer Leistungen folgt im Gegensatz zu der in Deutschland verbreiteten Vergabe absoluter Noten dem Prinzip einer relativen Notenverteilung. Das bedeutet, dass sich die ECTS-Bewertung nicht direkt aus der individuellen Leistung, sondern eher aus der Leistungsverteilung insgesamt ergibt. Danach erhalten die erfolgreichen Studierenden, die zu den besten 10% aller Prüfungsteilnehmenden gehören, die Note A. Analog erhalten die nächsten 25% die Note B, die nächsten 30% die Note C, die nächsten 25% die Note D und die letzten 10% die Note E. Die nicht erfolgreichen Studierenden erhalten die ECTS-Noten FX (Verbesserungen zur Anerkennung der Leistungen erforderlich) bzw. F (erhebliche Verbesserungen erforderlich). Gemäß der ECTS Key Features wird die qualitative Bewertung der Studienleistungen sowohl durch die lokal bzw. national vergebene Note als auch durch die entsprechende ECTS-Note dokumentiert. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen nationalen Benotungssysteme und der divergierenden Bewertungskulturen in den verschiedenen Fächern ermöglicht die ECTS-Bewertung eine bessere Vergleichbarkeit der qualitativen Leistung der Studierenden. Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems ist die Erhebung statistischer Daten zu den Prüfungsleistungen der Studierenden. In dem Senatsbeschluss vom 10. Februar 2004 korrigiert die HRK daher ihre Empfehlung vom Juli 2000, in der sie zunächst eine feste Umrechnungstabelle für ECTS- und deutsche Noten vorgeschlagen hatte.
