Aktuelles
Aktuelle Termine
Hier finden Sie alle Informationen zu aktuellen Veranstaltungsterminen.
Mehr...Gründungsberatung
Die Fachhochschule Dortmund bietet ihren Studierenden, Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen und Ehemaligen eine professionelle Gründungsberatung an:
Dipl.-Kauffrau Erdme Brüning
| Position/Funktion | wiss. Mitarbeiterin |
|---|---|
| Sachgebiet | Unternehmensgründung/ Existenzgründung |
| Adresse | Sonnenstraße 98 44139 Dortmund |
| Raum | SON C 203 |
| Tel. | +49 (0231) 9112-243 |
| Fax | +49 (0231) 9112-342 |
| @ fh-dortmund.de |
Förderung
Das EXIST-Gründerstipendium
Das neue EXIST-Gründerstipendium setzt die erfolgreiche Förderung durch EXIST-SEED fort. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen - Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
- Studierende 800 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind - Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro) - Coaching:
- 5.000 Euro - Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel - Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten.
- legt Businessplan nach 10 Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Wer stellt den Antrag?
- Staatliche Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Kontakt:
Dipl.-Kauffrau Erdme Brüning
| Position/Funktion | wiss. Mitarbeiterin |
|---|---|
| Sachgebiet | Unternehmensgründung/ Existenzgründung |
| Adresse | Sonnenstraße 98 44139 Dortmund |
| Raum | SON C 203 |
| Tel. | +49 (0231) 9112-243 |
| Fax | +49 (0231) 9112-342 |
| @ fh-dortmund.de |
gedruckt am: 19.05.2013 16:09






