Lehrermäßigungen für Forschung:
Lehrermäßigungen für Forschungen sollen in der Regel im Umfang von maximal sechs SWS pro Semester vergeben werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Forschungsprofessuren:
Mit der Einführung der Forschungsprofessuren besteht die Chance, die forschenden Professor/innen über einen längeren Zeitraum zu entlasten.
Für eine Forschungsprofessur sollen - für den Zeitraum der Vergabe - mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- nachhaltige Perspektive der Forschungsaktivitäten
- inhaltlicher Bezug zum Forschungsprofil der Hochschule
- absehbar weit überdurchschnittliche Belastung über einen längeren Zeitraum, zum Bsp. durch vertraglich vereinbarte Kooperation mit externen Partnern
- Konsortialführerschaft in einem Verbundprojekt
- Personalverantwortung für drittmittelfinanzierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Projekten
- zusätzliches persönliches Engagement in und für etablierte Forschungsstrukturen der FH Dortmund (z.B. KOPF, FSP o. ä.)
- besondere gesellschaftliche Relevanz der Forschungsarbeiten
Eine Forschungsprofessur soll in der Regel auf ein bis maximal drei Jahre angelegt sein
Budgets:
Die Kontingente für Forschungsprofessuren (32 SWS) und Lehrermäßigung für Forschung (38 SWS) werden getrennt verwaltet.
Antragstermine:
Antragstermine für Lehrermäßigungen für Forschung und Forschungsprofessuren sind jeweils:
zum SS 15. Januar
zum WS 15. Juni
Anträge sind an das Rektorat zu richten, z. H. Frau Schmidt.
